Liebe Aussteller, Besucher und Partner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass laut der aktuellen CoronaSchVO
mit Gültigkeit zum 02.11.20, Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte im Sinne von § 68 Absatz 2 der Gewerbeordnung (z.B. Trödelmärkte), Spezialmärkte im Sinne von § 68 Absatz 1 der Gewerbeordnung und ähnliche Veranstaltungen unzulässig sind.
Diese Maßnahmen wurden bis mindestens zum 31.01.2021 verlängert, somit werden im Januar 2021 auch keine Marktveranstaltungen stattfinden dürfen.
Die zukünftigen Märkte wurden noch nicht abgebucht, eingezahlte Guthaben bleiben weiterhin bestehen.
Bleiben Sie gesund!
- Ihr Team Melan -