Liebe Aussteller, Besucher und Partner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass laut der aktuellen CoronaSchVO
mit Gültigkeit zum 02.11.20, Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte im Sinne von § 68 Absatz 2 der Gewerbeordnung (z.B. Trödelmärkte), Spezialmärkte im Sinne von § 68 Absatz 1 der Gewerbeordnung und ähnliche Veranstaltungen unzulässig sind.
Diese Maßnahmen wurden bis zum 14.03.2021 verlängert, somit werden im Februar und Anfang März weiterhin keine Marktveranstaltungen stattfinden dürfen.
Die zukünftigen Märkte wurden noch nicht abgebucht, eingezahlte Guthaben bleiben weiterhin bestehen.
Bleiben Sie gesund!
- Ihr Team Melan -